Benutzungsordnung der Familienbücherei Poppenhausen
§1 Allgemeines
- Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
- Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
- Die Benutzung der Bücherei ist gegen Entrichtung einer einmaligen Jahresgebühr von 10,00 € für alle Mitglieder einer Familie möglich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
- Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.
§2 Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf unserer Homepage bekannt gegeben.
§3 Anmeldung
- Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
- Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/ einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
- Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§4 Benutzerausweis
Es wird kein Benutzerausweis ausgestellt. Bestehen Zweifel an der Identität eines Lesers/einer Leserin, kann das Büchereiteam die Vorlage eines amtlichen Ausweises verlangen.
§5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
- Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Die Leihfrist beträgt für Bücher, CDs und Zeitschriften 4 Wochen, für Tonies und für DVDs 2 Wochen.
- Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
§6. Ausleihbeschränkungen
Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden. Pro Familie können maximal 4 Tonie-Figuren je Ausleihe mitgenommen werden.
§7 Vormerkung
- Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.
§8 Auswärtiger Leihverkehr
Entfällt
§9 Rückgabe
- Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
- Bei Überschreitung der Leihfrist für Bücher wird bis zu einem Zeitraum von 4 Wochen keine Versäumnisgebühr erhoben. Danach kann eine schriftliche Mahnung erfolgen. Eine Mahngebühr ist für das Erstellen und Versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten
- Versäumnis- und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.